Die Blitzleuchte – oft unscheinbar, aber im Ernstfall entscheidend.
Sie signalisiert der Feuerwehr den Standort der Bedienstelle der Brandmeldeanlage (BMA) und zeigt an, dass im Gebäude ein Brandalarm ausgelöst wurde. Doch ist sie immer Pflicht?
Keine allgemeine Pflicht – kantonale und regionale Vorgaben gelten
- Manche Kantone oder Feuerwehren verlangen grundsätzlich eine Blitzleuchte bei jeder BMA,
- andere nur bei bestimmten Gebäudetypen oder erschwerter Zugänglichkeit,
- und wieder andere verzichten darauf, wenn der Feuerwehrzugang klar ersichtlich ist.
Technische Anforderungen: Funktionserhalt E30
Referenz: SES-Richtlinie Brandmeldeanlagen
- Blitzleuchten nur auf Anforderung der Brandschutzbehörde installiert werden müssen.
- Die Montage am Hauptzugang für die Feuerwehr zu erfolgen hat.
- Die Ansteuerung direkt von der BMA ausgeführt werden muss, mit Funktionserhalt E30.
Fazit
Eine Blitzleuchte ist kein Standardbauteil jeder Brandmeldeanlage – aber ein wichtiger Bestandteil der Feuerwehrsignalisierung, wenn sie gefordert wird.
Ob sie notwendig ist, entscheidet die zuständige Feuerwehr oder Brandschutzbehörde.
Wenn sie vorgeschrieben ist, gilt:
- Installation am Feuerwehrzugang
- Ansteuerung durch die BMA
- Übertragungsweg mit Funktionserhalt E30
So wird sichergestellt, dass die Feuerwehr im Einsatzfall schnell erkennt:
➡️ Hier ist der Zugang zur Bedienstelle – hier beginnt die Brandbekämpfung.

Über den Autor
Maximilian Zangger ist Geschäftsführer von siworks Brandschutz. Als zuverlässiger und erfahrener Fachmann teilt er hier im Blog sein Wissen mit allen Interessierten.


