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Wann braucht es eine Blitzleuchte?

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Die Blitzleuchte – oft unscheinbar, aber im Ernstfall entscheidend.

Sie signalisiert der Feuerwehr den Standort der Bedienstelle der Brandmeldeanlage (BMA) und zeigt an, dass im Gebäude ein Brandalarm ausgelöst wurde. Doch ist sie immer Pflicht?

Keine allgemeine Pflicht – kantonale und regionale Vorgaben gelten

Entgegen der weit verbreiteten Annahme ist eine Blitzleuchte nicht in jedem Fall vorgeschrieben.
Ob sie installiert werden muss, hängt von den Vorgaben der Brandschutzbehörde bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr ab.
In der Praxis bedeutet das:
  • Manche Kantone oder Feuerwehren verlangen grundsätzlich eine Blitzleuchte bei jeder BMA,
  • andere nur bei bestimmten Gebäudetypen oder erschwerter Zugänglichkeit,
  • und wieder andere verzichten darauf, wenn der Feuerwehrzugang klar ersichtlich ist.
Ein Blick in die kantonalen Brandschutzvorschriften oder eine Abklärung mit der Feuerwehr vor Projektbeginn schafft Klarheit – und verhindert teure Nachrüstungen.
 

Technische Anforderungen: Funktionserhalt E30

Wenn eine Blitzleuchte gefordert ist, gilt ein klarer technischer Standard:
Der Übertragungsweg zwischen der Brandmeldezentrale und der Blitzleuchte muss mit einem Funktionserhalt von mindestens E30 installiert werden.
Das bedeutet, dass die Leitungsverbindung auch im Brandfall mindestens 30 Minuten funktionsfähig bleiben muss – eine Vorgabe, die sowohl aus VKF-Vorschriften als auch aus der SES-Richtlinie Brandmeldeanlagen (Anhang B und C) hervorgeht.
 

Referenz: SES-Richtlinie Brandmeldeanlagen

Gemäss der SES-Richtlinie für Brandmeldeanlagen (Ausgabe 2021) wird die Blitzleuchte als optionale Alarmierungseinrichtung definiert (siehe Kapitel „Optische Signalisierungseinrichtungen“).
Dort ist festgelegt, dass:
  • Blitzleuchten nur auf Anforderung der Brandschutzbehörde installiert werden müssen.
  • Die Montage am Hauptzugang für die Feuerwehr zu erfolgen hat.
  • Die Ansteuerung direkt von der BMA ausgeführt werden muss, mit Funktionserhalt E30.
Diese Vorgaben werden in der Regel durch die Brandschutzbehörde oder die Feuerwehr im Rahmen der Brandfallmatrix oder BMA-Fachplanung festgelegt.
 

Fazit

Eine Blitzleuchte ist kein Standardbauteil jeder Brandmeldeanlage – aber ein wichtiger Bestandteil der Feuerwehrsignalisierung, wenn sie gefordert wird.

Ob sie notwendig ist, entscheidet die zuständige Feuerwehr oder Brandschutzbehörde.

Wenn sie vorgeschrieben ist, gilt:

  • Installation am Feuerwehrzugang
  • Ansteuerung durch die BMA
  • Übertragungsweg mit Funktionserhalt E30

So wird sichergestellt, dass die Feuerwehr im Einsatzfall schnell erkennt:

➡️ Hier ist der Zugang zur Bedienstelle – hier beginnt die Brandbekämpfung.

Blitzleuchte

Über den Autor

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Maximilian Zangger ist Geschäftsführer von siworks Brandschutz. Als zuverlässiger und erfahrener Fachmann teilt er hier im Blog sein Wissen mit allen Interessierten.

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