Immer wieder wird gerne die Frage gestellt, benötigt es einen Brandmelder in der Hohldecke oder im Hohlboden?
Die Antwort dazu ist ganz einfach:
Grundsätzlich, keine Brandmelder oberhalb Unterdecke; wenn Höhe von Unterkant Unterdecke bis Unterkant Rohdecke ≤ 0.15 m
und
keine Brandmelder unterhalb Doppelboden, wenn Höhe von Oberkant Doppelboden bis Oberkant Rohboden ≤ 0.2 m.
Wenn das obere nicht zutriftt, dann gibt es eine Frage die du dir merken musst. Ist eine Brandlast von mehr als 50 MJ/m2 und eine Aktivierungsgefahr vorhanden?
Beantwortest du diese Frage mit JA, dann benötigt es eine Brandmelder.
Bist du dir nicht sicher oder benötigst du Hilfe, dann steht dir unser Kompetenzzentrum der siworks gerne zur Verfügung.
Brandmelder in der Hohldecke oder im Hohlboden
Die Frage, ob Brandmelder in Hohldecken oder Hohlböden installiert werden sollten, ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit in Gebäuden. Lassen Sie uns die verschiedenen Aspekte genauer betrachten:
- Hohldecken und Hohlböden: Hohldecken sind Deckenkonstruktionen, bei denen ein Hohlraum zwischen der sichtbaren Unterdecke und der Rohdecke besteht. Hohlböden sind ähnlich aufgebaut, jedoch im Bodenbereich.
- Regelungen und Empfehlungen:
Grundsätzlich gelten folgende Regeln:
Keine Brandmelder oberhalb der Unterdecke, wenn die Höhe von Unterkante Unterdecke bis Unterkante Rohdecke ≤ 0,15 m beträgt.
Keine Brandmelder unterhalb des Doppelbodens, wenn die Höhe von Oberkante Doppelboden bis Oberkante Rohboden ≤ 0,2 m beträgt.
Siehe dazu Brandschutzrichtlinie BMA Kapitel 3.2.2 Ausgenommene Bereiche, Absatz l+m
Brandmelder werden im Hohlraum benötigt wenn eine Brandlast von >50 MJ/m² und eine Aktivierungsgefahr vorhanden ist.
Siehe dazu Brandschutzrichtlinie BMA Anhang zu Ziffer 3.2.2 Ausgenommene Bereiche
- Aktivierungsgefahr und Brandlast:
Die Aktivierungsgefahr im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen bezieht sich auf Zündquellen, die durch ihre Wärme- oder Zündenergie in der Lage sind, einen Verbrennungsvorgang auszulösen. Hier sind einige Beispiele: Transformatoren, Vorschaltgeräten, Motoren für Lüftungsklappen, Verteilerkästen.
Die Brandlast ist ein weiterer Faktor. Brandlast bezieht sich auf die Menge an brennbarem Material. Wieviel entspricht eine Brandlast von 100MJ/ m²?
– 6.0 kg Holz pro m2 oder
– 3.4 kg PVC pro m2 oder
– 30 bis 35 Elektrokabel (4 x 1.5 oder 3 x 1.5 mm2 pro Laufmeter). - Beratung und Expertenmeinung:
Die Brandschutzbehörde kann Nachweise für die Berechnung der Brandbelastung verlangen.
Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten empfehlen wir Ihnen das Kompetenzzentrum der siworks anzufragen.
Die Entscheidung kann viel Geld ersparen oder auch anders um.


